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   VG Berlin, 22.08.2022 - 1 K 405.20   

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https://dejure.org/2022,24809
VG Berlin, 22.08.2022 - 1 K 405.20 (https://dejure.org/2022,24809)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.08.2022 - 1 K 405.20 (https://dejure.org/2022,24809)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. August 2022 - 1 K 405.20 (https://dejure.org/2022,24809)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Videoüberwachung des S-Bahnhofs Grunewald erlaubt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizeimaßnahme bei Demonstration bestätigt: Videoüberwachung am Bahnhof aus Sicherheitsgründen zulässig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung des S-Bahnhofs Grunewald erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Videoüberwachung des S-Bahnhofs Grunewald erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versammlung - Videoüberwachung eines S-Bahnhofs zur Gefahrenabwehr rechtmäßig - Videoüberwachung des S-Bahnhofs Grunewald rechtmäßig - Kein ungerechtfertigter Eingriff in Versammlungsfreiheit und Recht auf informationelle Selbstbestimmung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Auszug aus VG Berlin, 22.08.2022 - 1 K 405.20
    Andererseits ist anerkannt, dass auf das allgemeine Polizeirecht polizeiliche Maßnahmen gestützt werden können, wenn und soweit es darum geht, Gefahren zu bekämpfen, die nicht spezifisch in der Versammlung und deren Ablauf ihre Ursache haben (VGH Mannheim, Urteil vom 12. Juli 2010 - 1 S 349/10, juris Rn. 60).

    Denn die für die Anwendbarkeit des allgemeinen Polizeirechts geltenden Anforderungen - Vorliegen einer konkreten Gefahr für elementare Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit von Menschen (VGH Mannheim, Urteil vom 12. Juli 2010 - 1 S 349/10, juris Rn. 60) - sind gewahrt.

  • VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 905.09

    Friedliche Demonstrationen dürfen von der Polizei nicht gefilmt werden

    Auszug aus VG Berlin, 22.08.2022 - 1 K 405.20
    Die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis folgt ebenfalls aus der Möglichkeit eines Eingriffs in die Grundrechte der Kläger (vgl. zum Vorstehenden Urteil der Kammer vom 5. Juli 2010 - VG 1 K 905.09, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus VG Berlin, 22.08.2022 - 1 K 405.20
    Dies ist nur für Eingriffe in den Kernbereich der Versammlungsfreiheit erforderlich, wozu Maßnahmen zählen, die sich gegen Personen richten, die sich in einer Versammlung befinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 39.06, juris Rn. 39).
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